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Karlsruhe (hor) – Wer gelegentlich Marihuana raucht, verliert deshalb nicht den Führerschein. So hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Mannes entschieden, der einen Joint rauchte und 16 Stunden später Auto fuhr. Bei einem Urintest fand die Polizei Spuren des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter. Das Amtsgericht Kandel verhängte ein Fahrverbot. Dagegen klagte der Mann (Az: 1BvR 2652/03). Der technische Fortschritt erlaube noch Wochen nach dem Konsum den Nachweis, ohne dass automatisch auf eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit geschlossen werden könne, so das Gericht. Als Grenzwert gelte ein Nanogramm pro Milliliter.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..