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Ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen überfordern, haftet für Unfallschäden mit, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az: 9 U 41/ 03). Eine 26-Jährige übte bei 50 km/h Notbremsungen, stürzte vom Motorrad und verletzte sich schwer am linken Knie. Während das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, bescherte das Oberlandesgericht der Klägerin einen Teilerfolg: Sie bekommt jeweils die Hälfte des geforderten Schmerzensgeld und des Schadensersatzes. Die Klägerin habe den Unfall mitverschuldet, weil sie sich hätte weigern können, die Übung durchzuführen, von deren Gefährlichkeit sie gewusst habe. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Schülerin sechs Übungsstunden und Bremsungen aus geringeren Geschwindigkeiten bereits bewältigt.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..