{mos_sb_discuss:28}
Verträge für die Kfz-Haftpflicht enthalten Klauseln, wonach die Versicherungen nicht haften, wenn Fahrer durch gravierendes Fehlverhalten den Schaden verursachen oder im Nachhinein vergrößern. Für diese Kürzungsbeträge gibt es eine Höchstgrenze – im vorliegenden Fall 5000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass sich der Betrag verdoppelt, wenn Fahrer sich sowohl vor einem Unfall als auch danach falsch verhalten. Ein Betrunkener hatte einen Crash verursacht und Fahrerflucht begangen. Weil er zwei Pflichten verletzte, addierte die Versicherung den vertraglich festgeschriebenen Kürzungsbetrag von 5000 Euro und verlangte vom Beklagten 10000 Euro zurück. Der Bundesgerichtshof gab der klagenden Assekuranz Recht (Az: IV ZR 216/04).
Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..