Bike KolonneEine Autofahrerin wollte von ihrem Grundstück nach links in die Straße einfahren, wo sich auf der ihr  zugewandten Fahrbahn gerade der Verkehr staute. Ein freundlicher Autofahrer ließ eine Lücke und winkte die wartende Frau heraus.Auch den von rechts kommenden Verkehr hatte die Frau beobachtet. Dabei  übersah sie jedoch, daß ein von links kommender Motorradfahrer gerade die stehende Fahrzeugkolonne überholte - trotz Überholverbots. Es kam zum Zusammenstoß.
Honda SoziusObwohl ein Motorradfahrer pflichtwidrig handelt, wenn er sein Motorrad mit Wissen um das nicht  ausreichende Festhalten des Sozius extrem beschleunigt ("plötzlich und ruckartig"), tragen bei einem Unfall, bei dem der Sozius zu Boden fällt und sich verletzt, eine Mitschuld. Den Motorradfahrer treffe insofern eine Mitschuld, da er den Sozius vor dem Beschleunigen hätte warnen müssen. Der Sozius hätte sich aber genügend festhalten müssen.(KG Berlin, Az.: 12 U 13195)
Crash Bike AutoKommt es zu einem Unfall, weil ein Motorradfahrer einen nach links abbiegenden Autofahrer seinerseits links überholt, kann keiner der Beteiligten mit vollem Ersatz  seines Schadens rechnen. Dies gilt vor allem dann, wenn es keine Zeugen gibt und sich die Unfallbeteiligten über den genauen Unfallhergang nicht einigen können.

Regen auf dem HelmWird die Sicht eines Motorradfahrers durch Regentropfen auf dem Visier seines Schutzhelms stark eingeschränkt, darf er nach einem Urteil des OLG Hamm innerorts nicht  schneller als 35 km/h fahren.
In dem verhandelten Fall war ein Motorradfahrer nachts bei starkem Regen durch eine geschlossene Ortschaft gefahren. Die Sicht des Mannes wurde durch Regentropfen auf dem  Schutzhelm-Visier erheblich behindert. Deshalb bemerkte er einen Fußgänger, der vor ihm die Straße überquerte, erst, als er nur noch 15 Meter von ihm entfernt war. Der Motorradfahrer, der 50 km/h schnell fuhr, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Er erfasste den Passanten, und dieser wurde erheblich verletzt.

Nach einem Unfall steht Geschädigten Ersatz für beschädigte Kleidung zu. Allerdings gibt es je nach Alter Abzüge. Anders verhält es sich jedoch bei einem Motorradunfall. Hier dienen Motorradkombis der Sicherheit des Fahrers und sind daher in Höhe des Kaufpreises zu erstatten,  wenn sie noch relativ neuwertig waren.(LG Oldenburg 2002, DAR 02,171)

 2.Fall

Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers zahlen. Für ältere Kleidung kann kein Abzug  geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre  alten Helm. Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.

Um nicht zum Verkehrssünder zu werden, fuhr ein Mofafahrer vor einer roten Ampel auf den Fußweg und dann rechts daran vorbei. Ein Irrtum - er wurde doch zum Verkehrssünder. Ein Gericht wertete sein Verhalten als Rotlichtverstoß und bestrafte ihn entsprechend.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..